5. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (SFA)sind im Rahmen von Artikel 19 ARB Schadenersatz- und Staf-RS und Artikel 23 ARB Allgemeiner Vertrags-RS mit der vereinbarten Streitwertgrenze mitversichert, sofern die Arbeitsmaschinen nicht zulassungpflichtigsind (z. B. Bagger auf Privatgrund). Gegen besondere Vereinbarung können SFA ohne Streitwertgrenze im Fahrzeug-RS (Artikel 17.2.1. und 17.2.2. ARB) und Fahrzeug-Vertrags-RS (Artikel 17.2.4. ARB) versichert werden. (SRB 191, nur in Verbindung mit Pauschalversicherung für Fuhrparks versicherbar). Dafür gelten folgende Prämienzuschläge zusätzlich zur Prämie für die Pauschalversicherung (siehe Pkt. 5.): Beschäftigte Euro 0 bis 3 167 ab 4 413 In Kombination mit Firmen-RS gibt es folgende Prämiennachlässe von: SFA + Profi-RS SFA + Profi-RS mit Auftraggeber- und/oder Auftragnehmer-RS Prämiennachlass 30 % TG A bis C Zusätzlich 10 % 15 % TG D (alle Tarifgruppen) |