5. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (SFA)

sind im Rahmen von Artikel 19 ARB Schadenersatz- und Staf-RS und Artikel 23 ARB Allgemeiner Vertrags-RS mit der vereinbarten Streitwertgrenze mitversichert, sofern die Arbeitsmaschinen nicht zulassungpflichtig
sind (z. B. Bagger auf Privatgrund).
Gegen besondere Vereinbarung können SFA ohne Streitwertgrenze im Fahrzeug-RS (Artikel 17.2.1. und 17.2.2. ARB) und Fahrzeug-Vertrags-RS (Artikel 17.2.4. ARB) versichert werden. (SRB 191, nur in Verbindung mit Pauschalversicherung für Fuhrparks versicherbar).
Dafür gelten folgende Prämienzuschläge zusätzlich zur Prämie für die Pauschalversicherung (siehe Pkt. 5.):

Beschäftigte         Euro
0 bis 3                 167
ab 4                    413

In Kombination mit Firmen-RS gibt es folgende Prämiennachlässe von:

                                SFA + Profi-RS                    SFA + Profi-RS mit Auftraggeber-
                                                                           und/oder Auftragnehmer-RS

Prämiennachlass          30 % TG A bis C                               Zusätzlich 10 %
                                  15 % TG D                                  (alle Tarifgruppen)